Stellungnahme und Klarstellungen
zum angeblichen „Faktencheck“, den die Befürworter des privaten
Sportgymnasiums derzeit in den sozialen Medien zirkulieren.

??? „Der einzig realisierbare Standort…“
Wir glauben nachwievor, dass es geeignetere Standorte in Geretsried gäbe, bei denen die Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Risiken in einem weitaus besseren Verhältnis zueinander stehen.
Wir bedauern, dass die Stadtverwaltung und der Stadtrat diese möglichen anderen Standorte nach wenig detaillierter Untersuchung offensichtlich kategorisch ausschließen oder aber mögliche Standorte anderen Nutzern schon versprochen haben.

??? „Die Sportschule ist für alle da“
Das ist grundsätzlich nicht falsch, aber die Schule wird viele Vollzahler brauchen, um die Kosten für den Betrieb und die Finanzierung (Zins und Tilgung) des teuren Vorhabens abdecken zu können.

??? „Der Stadtwald bleibt erhalten – es geht um 0,08 % der Geretsrieder Waldfläche“
Laut Website der Stadt gibt es auf der gesamten Gemarkung Geretsried Wald mit einer Fläche von ca. 900 ha.
Der Stadt gehören ca. 150 ha städtischer Wald.
Im innerstädtischen Bereich Tattenkofener Strasse, Adalbert-Stifter-Strasse, und B11 stehen gerade mal 40 ha innerstädtischer Wald.
Die Errichtung des Sportgymnasiums würde einen erheblichen Eingriff in ein ca. 20.000 qm großes Waldstück darstellen, bei dem ein Großteil gerodet würde.
Der oben genannte Prozentsatz ist eine rechnerische Verharmlosung aufgrund der unangemessenen Bezugsgröße Gesamtwald Geretsried.

??? „Es wird kein Verkehrschaos geben“
Laut Verkehrs-Gutachten sind ca. 900 zusätzliche Fahrzeuge pro Tag zu erwarten.
D.h. ca. 450 in der Früh, und ca. 450 nachmittags.
Verteilt man 450 Fahrzeuge auf 15 Minuten a 60 Sekunden, also 900 Sekunden, kommt alle 2 Sekunden ein Fahrzeug, mit Anfahrt und Wegfahrt; bei 30 Minuten alle 4 Sekunden !
Damit wird auch ein anderes Zeitfenster für den Unterrichtsbeginn zum Verkehrsproblem.

???  „Die Bäume werden demnächst ohnehin gefällt – Altlasten aus dem 2.Weltkrieg…“
An zwei Teilbereichen des Grundstücks werden Munitionsreste vermutet.
Diese Altlasten stellen seit dem 2.Weltkrieg kein Problem dar.
In einem Teilbereich wurde vor Jahren aufgeschüttet und überdeckt.
Bis dato gibt es keinerlei Verpflichtungen oder gesetzliche Notwendigkeiten, hier etwas zu unternehmen.

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